Beschreibung
Willkommen bei Ihren abmahnsicheren Datenschutzerklärungen für eine Homepage, Facebook, Instagram und TikTok
Unverzichtbar für jeden Webseitenbetreiber ist eine rechtswirksame Datenschutzerklärung! Diese muss auf die Bedürfnisse des jeweiligen Webseiten-Betreibers angepasst sein. Jede Webseite geht mit den Daten seiner Besucher bzw. Kunden anders um – und muss deshalb unterschiedliche individuelle Regelungen treffen.
Im Leistungsumfang dieser Datenschutzerklärungen für eine Homepage, Facebook, Instagram und TikTok enthaltene Rechtstexte & Leistungen
Professionelle, EUGH-konforme Datenschutzerklärungen |
Impressum |
Verarbeitungsverzeichnis-Generator, über den ein gesetzeskonformes Verarbeitungsverzeichnis in wenigen Schritten realisiert werden kann |
Muster für die Dokumentation im Falle einer Datenpanne |
Muster zur Auskunftserteilung, Negativauskunft, Auskunftsablehnung wegen fehlender Identifizierbarkeit |
Muster: Kunde verlangt Löschung seiner Daten |
Handlungsanleitungen, die sich mit folgenden Themen auseinandersetzen:
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Bedarfsgerechte Datenschutzerklärungen, die Ihrer Onlinepräsenz gerecht wird
In unserem Mandantenportal, für das Sie nach der Buchung der Datenschutzerklärungen für eine Homepage, Facebook, Instagram und TikTok freigeschaltet werden, können Sie Ihre gebuchten Rechtstexte mit wenigen Klicks (Ja- Nein-Auswahl) an die Bedürfnisse Ihrer Internetpräsenz anpassen.
Das Ergebnis ist sind bedarfsgerechte Datenschutzerklärungen, die Ihnen in den Formaten HTML, PDF, als Text-Datei und als HTML Code Copy&Paste-Variante zur Verfügung gestellt werden.
Rechtssicher bleiben und Schutz vor Abmahnungen durch unseren Update-Service
Die Datenschutzerklärungen für eine Homepage, Facebook, Instagram und TikTok werden durch die Fachanwälte der IT-Recht Kanzlei beständig und zuverlässig an die aktuellsten rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen angepasst und bleibt so dauerhaft rechtssicher.
Sollte sich für Ihre gebuchten Rechtstexte ein Änderungsbedarf ergeben, werden Sie zeitnah informiert.
Vereinfachung der Einbindung und Aktualisierung mit dem Hosting-Service
Ein komfortabler Service zur Aktualisierung der Datenschutzerklärungen ist der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei. Dabei wird die von der IT-Recht Kanzlei bereitgestellte Datenschutzerklärung für die betreffende Website auf einem Server der Kanzlei gespeichert und zum Abruf bereitgehalten.
Über einen individuellen Link kann der Betreiber einer Homepage, Facebook, Instagram und TikTok-Präsenz direkt auf die für ihn hinterlegte Datenschutzerklärung weiterleiten.
Im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei kann er für diese Lösung auf eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung zurückgreifen.
Nach der erstmaligen Konfiguration der Datenschutzerklärungen über das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei und der Einrichtung des Links auf der Onlinepräsenz wird der Text der Datenschutzerklärungen sowie evtl. Änderungen hieran über den individuellen Link des Seitenbetreibers sofort sichtbar, ohne dass er den neuen Text manuell übertragen muss.
Dies vereinfacht den Arbeitsaufwand deutlich.
Faire Kosten bei flexibler Vertragslaufzeit
Seit 2004 ist es ein Themenschwerpunkt der IT-Recht Kanzlei Onlinehändler mit abmahnsicheren Rechtstexten für den eCommerce zu versorgen und diese dauerhaft abzusichern.
Inzwischen nutzen abertausende gewerbliche Internetpräsenzen unsere Rechtstexte, was uns in die Lage versetzt hat, die durch die Fachanwälte unserer Kanzlei erstellten und permanent kontrollierten und aktualisierten Texte zu einem mehr als fairen monatlichen Preis, bei einer gleichzeitig – unüblich- kurzen Vertragslaufzeit von nur einem Monat, ohne versteckte Kosten anzubieten.
Das bedeutet für SIE:
Nur 1 Monat Grund-Vertragslaufzeit |
Danach jederzeit monatlich kündbar |
KEINE automatische Verlängerung um weitere 6 Monate oder gar ein Jahr |
Inklusive Update-Service |
Abmahnsichere Rechtstexte |
Auch für Kleinunternehmer geeignet |
Sind die Datenschutzerklärungen für eine Homepage, Facebook, Instagram und TikTok das, was Sie suchen?
Dann sind Sie jetzt nur noch einen Klick von Ihren EUGH-konformen Datenschutzerklärungen für eine Homepage, Facebook, Instagram und TikTok entfernt.
ª zzgl. USt. (monatlich kündbar)